Anhängerlast, Dach- und Fahrradträger

  • Damit hat sich ja meine Frage, ob ich ein Paulchen ans Karlchen anbauen kann, schon erledigt. ;(


    Ich habe noch einen fast unbenutzten Paulchen Heckträger mit Tieflader, für 2 E-Bikes, welcher vom Agila B übrig geblieben ist. Nach Nachfrage beim Paulchen Hersteller, ist wohl die Heckschürze des Karl, für den Tieflader nicht stabil genug. Darum keine Zulassung. Soll ich den nun wegwerfen ? Normaler Heckträger, ohne Tieflader soll erlaubt sein. Gibt sogar Bilder auf der HP.


    Nicht falsch verstehen, ich liebe meinen Karl, aber wenn ich das alles eher gewusst hätte (Reifendrucksensoren, Sitzergonomie und Sitzhöhe, Dach- bzw. Anhängelast) hätte ich meinen Agila behalten.


    Ich habe auch mal woanders im Netz was gesehen, wo man diesen Querträger, welcher unter der Heckschürze versteckt ist, gegen einen anderen austauschen kann. Dieser ermöglicht dann die Anbringung einer entfernbaren Anhängerkupplung. Wenn ich die Seite wiederfinde, stell ich den Link mal ein.


    https://www.bertelshofer.com/a…sheck-bs-181522-bs-1.html

    Karl, was will Man(n) mehr ? 8o
    Was gibt es heute zum essen ? Poulet a la Peugeot ! Was ist das denn ? Huhn, was von einem Peugeot überfahren wurde !

    Einmal editiert, zuletzt von umue55 ()

  • Ich laß zur Zeit bei meinem Karl eine Heckträger Kupplung von Brink anbauen. Traglast 60 kg. Nur für Karl nicht für Karl Rocks zugelassen. Und dazu den Thule EuroRide 940 Heckträger.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 13 ist die Stützlast angegeben bei mir ist dieses durchgestrichen ohne Wert.
    Im Feld O.1 für gebremste Anhängerlast und im Feld O.2 für die ungebremste Anhängerlast ist auch kein Wert vorhanden.


    @karl77 für dich ist sicherlich der Wert im Feld 13 interessant dort ist bei mir allerdings auch nix angegeben.
    Die Anhängerkupplung die du hast ist ja mit E-Prüfzeichen ist diese Explizit für den Karl in den Dokumenten ausgeschrieben?


    Bei meinem Opel Astra F habe ich gerade mal nachgeschaut, dort ist das Feld 13 auch nicht mit Wert angegeben allerdings ist das Feld O.1 und O.2 mit Wert.


    Ich werde mal morgen wenn ich meinen Karl abhole mit meinem FOH drüber quatschen wenn die Zeit es zulässt.

  • Die Anhängerkupplung die du hast ist ja mit E-Prüfzeichen ist diese Explizit für den Karl in den Dokumenten ausgeschrieben?

    Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Opel Karl Fließheck stammt von Brink und wird als geliefert. Eine separate TÜV-Eintragung ist in Deutschland nicht notwendig. Die AHK besitzt an Ihrem Opel eine Anhängelast von kg sowie eine Stützlast von 60 kg.
    Welche Vorteile hat diese Anhängerkupplung für Ihren Opel?
    Das RMC-System der Firma Brink, die ihren Stammsitz in den Niederlanden hat, ist eine horizontal gesteckte, abschließbare Anhängerkupplung für Ihren Opel.Die Besonderheit ist, dass die Anhängerkupplung speziell für Fahrzeuge ohne eingetragene Anhängelast entwickelt wurde, wie z. B. für Ihren Opel Karl Fließheck . Sie haben daher die Möglichkeit bequem einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung zu transportieren.Der passende Elektrosatz befindet sich bereits im Lieferumfang.Eine vollautomatische Verriegelung und ein Schloss zur Diebstahlsicherung gehören auch bei dieser Art von Anhängerkupplungssystemen zum Standard. Bei Ihrem Opel Karl Fließheck muss die Stoßstange im Bereich des Kugelkopfes der Anhängerkupplung ausgeschnitten werden. Die genaue Bemaßung und Größe des Ausschnittes können Sie der Montageanleitung für Ihren Opel Karl Fließheck entnehmen. Die jeweiligen Ausschnitte werden immer so klein wie möglich gehalten und sind oftmals auch gar nicht zu sehen. Durch das E-Prüfzeichen dieser Brink-Marken-Anhängerkupplung und die ABE, ist diese Anhängerkupplung nicht eintragungspflichtig. Die Einbauanleitung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.Die Steckdose dieser Anhängerkupplung ist nicht klappbar. Diese ist nach der Montage an Ihrem Fahrzeug sichtbar.

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  • Dat iss Werbung ohne Hand und Fuss in meinen Augen! Augenwischerei.
    Frag doch mal Opel dazu.


    Ich halte das für mehr als fragwürdig....aus dem einfachen Grunde...der Hersteller übergeht schlicht die Vorgaben von Opel.



    Uwe

    Alles KARL oder was! ;)
    KARL ist nicht nur Auto, KARL ist eine Weltanschauung
    OnStar-Free, Intellilink on

    Einmal editiert, zuletzt von kruemelbaer ()

  • Durch das E-Prüfzeichen dieser Brink-Marken-Anhängerkupplung und die ABE, ist diese Anhängerkupplung nicht eintragungspflichtig. Die Einbauanleitung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

    und wofür steht dann dieser Satz ? Wenn es eine ABE gibt, sollte das ja wohl auch zugelassen sein.


    Siehe auch folgende Info:
    Ist eine TÜV-Eintragung erforderlich?
    Alle AHK´s die mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, müssen in Deutschland nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


    Info: Eine Anhängevorrichtung die nach EC94/20 geprüft wurde, erfüllt folgende Kriterien:

    • die Anhängerkupplung besitzt ein gültiges Typenschild mit allen erforderlichen Daten
    • der Abstand des Kugelkopfes zur Stoßstange und zur Fahrbahn entspricht den Vorschriften.
    • die Konstruktion hat den dynamischen Lebensdauertest mit 2 Millionen Lastwechseln bestanden.
    • alle Befestigungspunkte die vom Fahrzeughersteller vorgegeben sind, wurden eingehalten


    Wichtig: Die Montageanleitung ist den Fahrzeugpapieren beizufügen und muss im Fahrzeug mitgeführt werden!

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    Einmal editiert, zuletzt von umue55 ()

  • Es gibt bei dieser Kupplung auch die einschränkung , nicht für Karl Rocks. Dort ist der Abstand Stoßstange Kugelkopf bestimmt zu klein durch die dickere Stoßstange. Ich hab die Kupplung bei Opel bestellt und bei Opel einbauen lassen. Kein Problem.